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Unsere Angebote und Preise sind bis zum Vertragsabschluß unverbindlich. Ein Kaufvertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Annahme einer Bestellung von uns schriftlich bestätigt wurde. Die schriftliche Auftrags- bestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, dass der Käufer der Auftragsbestätigung unverzüglich schriftlich widerspricht. Kauf und Liefer- bedingungen des Käufers binden uns nicht.
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Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
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Unsere Preise sind auf Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. An die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise für die Produkte halten wir uns 14 Tage gebunden. Bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, beträgt die vorstehende Frist ebenfalls 14 Tage. Im übrigen gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Listen- preise.
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Die Bezahlung unserer Rechnungen für Maschinen, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile hat innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Die Rechnungen für technische Dienstleistungen und damit verbundene Material und Ersatzteillieferungen sind ebenfalls innerhalb 7 Tage ohne Abzug zahlbar. Zahlungen an unsere Vertreter werden nur anerkannt, sofern diese in der Lage sind, sich als Inkassobevollmächtigte auszuweisen. Eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.
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Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung erfolgt an die sich aus dem Auftrag ergebene Adresse des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Eingang zu prüfen und uns alle Mängel, Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Wird die Prüfung nicht innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung vorgenommen, kann die Anzeige nicht mehr berücksichtigt werden. Mängel, die bei der Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile oder einer mangelfreien Sache abzuhelfen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Alle anderen Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften begründet sind, sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
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Erst nach vollständiger Bezahlung der gelieferten Ware geht das Eigentum auf den Käufer über.
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Wir verpflichten uns, für gelieferte Produkte dem Käufer Garantie gemäß unserer Garantiebedingungen zu leisten Für gewerbliche Kunden gilt grundsätzlich eine Garantie von einem Jahr ab Lieferdatum.
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Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, der verkauften Sache fehlen zugesicherte Eigenschaften oder dem Käufer ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig ein Schaden zugefügt worden.
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Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Abreden sowie dieser Bedingung bedürfen zu Ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist Schwerin. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Abreden oder einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs und Zahlungs- bedingungen bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.